Aus informationstechnischer Sicht ist diese juristische Differenzierung aber wenig sinnvoll: Die Integrität eines Systems ist stets verletzt, sobald Software eingespielt wird – egal ob die dann nur lesen oder auch schreiben kann. Insofern kann man mit guten Gründen bezweifeln, ob es überhaupt einen rechtmäßigen Fernzugriff durch Einspielen von Software geben kann.