Was die Konstruktion der Software angeht, verweist das Justizministerium auf das Landeskriminalamt (LKA). Zwar erfolge "die Entwicklung der Kernkomponenten der Software durch eine private Firma". Doch: "Vor dem Einsatz der Software führt das Bayrische LKA umfangreiche Testprozeduren durch". Erst danach werde die Software eingesetzt. Wenn das stimmen sollte, dann müssen dem LKA also sowohl die erheblichen Sicherheitsmängel der Software bekannt gewesen sein als auch die Tatsache, dass nach der Installation jederzeit weitere Programme mit beliebigem Funktionsumfang nachgeladen werden können.